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Zivilrecht in Wien: Streit um Eigentum, Darlehen und Kredit

Wir beraten Sie bei Konflikten um Miteigentum, Darlehensforderungen, Leasingverträge und weitere zivilrechtliche Ansprüche.

Unsere Arbeitsweise

Wenn sich ein Streit nicht klar zuordnen lässt

Ein Darlehen wird nicht zurückgezahlt, Miteigentümer finden keine gemeinsame Lösung oder nach dem Ende eines Leasingvertrags bleibt eine strittige Abrechnung. Solche Fälle haben verschiedene Ursachen und brauchen eine Prüfung der jeweiligen Verträge und Belege.

Wir klären, welche Ansprüche bestehen, gegen wen sie sich richten und wie sie belegt werden können. Dazu prüfen wir auch Einwendungen der Gegenseite und die Kosten eines möglichen Verfahrens.

Je nach Ausgangslage verhandeln wir eine Lösung oder vertreten Ihre Interessen vor Gericht. Entscheidend ist, welcher Weg für Ihren konkreten Streit sinnvoll ist.

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht
Leistungen

So helfen wir im Zivilrecht weiter

Vom Miteigentum bis zur Darlehensforderung: Wir prüfen den Anspruch, die Beweise und mögliche Einwendungen.

  • Miteigentum und Teilungsklage

    Bei Streit unter Miteigentümern begleiten wir Sie bis zur Zivil- oder Naturalteilung.

  • Darlehensforderungen

    Ein nicht zurückgezahltes Darlehen fordern wir für Sie zurück.

  • Leasingverträge

    Unbefriedigende Endabrechnungen bei vorzeitig beendeten Leasingverträgen nehmen wir genau unter die Lupe.

  • Kredit- und Zinsenforderungen

    Ob eine geforderte Zinsenforderung Ihrer Bank gerechtfertigt ist, klären wir anhand aktueller höchstgerichtlicher Rechtsprechung.

  • Konkurrenz- und Geheimhaltungsklauseln

    Wie weit Geheimhaltungspflichten oder Wettbewerbsverbote wirksam reichen, prüfen wir im Einzelfall.

Unsere Stärken

Warum Mandanten uns vertrauen

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten entscheidet oft ein einzelner Vertrag oder Beleg. Wir sehen uns die Unterlagen an, bevor wir Schritte empfehlen.

Ihre Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner im Zivilrecht

Beschreiben Sie uns den Streit und übermitteln Sie die vorhandenen Verträge und Unterlagen. Wir prüfen, welche Ansprüche oder Einwendungen bestehen.

Erfolge

Einblicke in unsere Kanzleiarbeit

Ausgewählte Verfahren aus verschiedenen Rechtsgebieten zeigen, mit welchen Fragen sich unsere Kanzlei in der Praxis befasst.

Kundenmeinungen

Erfahrungen unserer Mandanten

Lesen Sie, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei erlebt haben.

bei Bewertungen

Diese und weitere Erfahrungen finden Sie auf unserem Google-Profil.

FAQ

Häufige Fragen zum Verkehrsrecht

Die wichtigsten Antworten rund um Verkehrsunfall, Schadenersatz und Führerschein – kurz und verständlich erklärt.

  • Was umfasst das allgemeine Zivilrecht?

    Das allgemeine Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Dazu gehören unter anderem Forderungen, Verträge, Schadenersatzansprüche und Eigentumsfragen.

  • Wann sollte ich rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen?

    Rechtlicher Rat kann sinnvoll sein, sobald Unsicherheiten über die eigene Rechtsposition bestehen oder ein Konflikt droht. Eine frühzeitige Beratung hilft häufig, spätere Nachteile zu vermeiden.

  • Kann ich offene Forderungen gerichtlich durchsetzen?

    Ja. Werden berechtigte Forderungen nicht bezahlt, können diese unter bestimmten Voraussetzungen gerichtlich geltend gemacht werden. Welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom Einzelfall ab.

  • Wie lange können zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden?

    Für viele Ansprüche gelten gesetzliche Verjährungsfristen. Welche Frist im konkreten Fall Anwendung findet, muss anhand des jeweiligen Sachverhalts geprüft werden.

  • Lässt sich jeder Rechtsstreit vor Gericht lösen?

    Nicht immer. Häufig können außergerichtliche Verhandlungen oder Vergleiche eine wirtschaftlich und zeitlich sinnvolle Lösung darstellen.

Kontakt

Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen

Ob Verkehrsunfall, Verwaltungsstrafverfahren oder Führerscheinentzug – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie haben. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch.