Insolvenzrecht

Nach einem Unfall zählt jede Entscheidung. Wir setzen Ihre Ansprüche durch – kompetent, erfahren, persönlich.

Unsere Arbeitsweise

Rechtsberatung mit Augenmaß

Ein Verkehrsunfall verändert oft von einer Sekunde auf die andere alles. Ob Sach- oder Personenschaden, ob im Inland oder im Ausland – plötzlich stehen Sie vor Fragen, die weitreichende Folgen haben können: Welche Ansprüche stehen mir tatsächlich zu?

Wie gehe ich mit der gegnerischen Versicherung um, wenn diese eine berechtigte Forderung ablehnt? Und was passiert, wenn mir die Polizei ein verkehrswidriges Verhalten vorwirft oder gar der Führerschein entzogen werden soll?

In all diesen Situationen zählt fundiertes Fachwissen und rasches Handeln. Die Rechtsanwälte Duschel Hanten Kurz begleiten Sie mit langjähriger Erfahrung im Verkehrsrecht – von der ersten Einschätzung bis zur konsequenten Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht
Leistungen

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht

Vom Sachschaden bis zum Führerscheinentzug – wir decken alle Aspekte eines Verkehrsunfalls für Sie ab.

  • Verkehrsunfall mit Sachschaden

    Wir prüfen Ihren Anspruch auf Reparaturkosten, Wertminderung und weitere Folgekosten – auch wenn die Gegenseite eine Ablöse verweigert oder ein Angebot aus der Wrackbörse fordert.

  • Verkehrsunfall mit Personenschaden

    Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung Ihres Schmerzensgeldes und machen zusätzliche Ansprüche wie Verdienstentgang, Pflege- und Betreuungsaufwand geltend.

  • Verwaltungsstrafverfahren

    Bei Vorwürfen nach der StVO oder dem Kraftfahrgesetz vertreten wir Sie von Beginn an – besonders wichtig bei drohendem Führerscheinentzug.

  • Führerschein

    Wir beraten und vertreten Sie bei Abnahme des Führerscheins und Entzug der Lenkberechtigung, egal ob wegen Verkehrsübertretungen oder gesundheitlicher Eignung.

  • Verkehrsunfall im Ausland

    Auch wenn sich der Unfall im Ausland ereignet hat, setzen wir Ihre Ansprüche vor österreichischen Gerichten durch.

Unsere Stärken

Warum Mandanten uns vertrauen

Verkehrsrecht braucht Erfahrung und schnelles Handeln – beides bringen wir seit über 30 Jahren mit.

IHRE ANSPRECHPARTNER

Ihr Experte für Verkehrsrecht

Je nachdem, ob es um Schadenersatz oder ein Verwaltungsstrafverfahren geht, begleitet Sie der jeweils passende Spezialist unseres Teams – kompetent und mit langjähriger Erfahrung.

Erfolge

Unsere Erfolge sprechen für sich

Unsere langjährige Erfahrung im Verkehrs- und Verwaltungsstrafrecht zeigt sich in den Entscheidungen, die wir für unsere Mandanten erwirkt haben.

  • Erfolg bei dem Schwerpunkt

    Beschreibung über den Erfolg

    Mehr erfahren
Kundenmeinungen

Das sagen unsere Mandanten

Vertrauen entsteht durch Erfahrung – lesen Sie, wie unsere Mandanten ihre Zusammenarbeit mit uns erlebt haben.

4,3 bei 85 Bewertungen

Diese und weitere Erfahrungen finden Sie auf unserem Google-Profil.

FAQ

Häufige Fragen zum Verkehrsrecht

Die wichtigsten Antworten rund um Verkehrsunfall, Schadenersatz und Führerschein – kurz und verständlich erklärt.

  • Wann liegt eine Insolvenz vor?

    Von einer Insolvenz spricht man, wenn ein Unternehmen seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann oder überschuldet ist. In solchen Fällen besteht häufig Handlungsbedarf, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

  • Welche Möglichkeiten gibt es bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Unternehmens?

    Je nach Situation kommen Sanierungsmaßnahmen, Restrukturierungen oder Insolvenzverfahren in Betracht. Welche Lösung geeignet ist, hängt von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab.

  • Welche Rechte haben Gläubiger im Insolvenzverfahren?

    Gläubiger können ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden und unter bestimmten Voraussetzungen an Ausschüttungen teilnehmen. Die rechtzeitige Wahrnehmung von Rechten ist dabei besonders wichtig.

  • Hafte ich als Geschäftsführer persönlich für Unternehmensschulden?

    Eine persönliche Haftung kann in bestimmten Fällen entstehen, etwa bei Pflichtverletzungen oder verspäteter Insolvenzantragstellung. Die Haftungsfrage muss stets individuell beurteilt werden.

  • Kann ein Unternehmen trotz Insolvenz fortgeführt werden?

    Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Unternehmen im Rahmen eines Sanierungsverfahrens fortgeführt werden. Ziel ist häufig die wirtschaftliche Stabilisierung und der Erhalt des Betriebs.

Kontakt

Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen

Ob Verkehrsunfall, Verwaltungsstrafverfahren oder Führerscheinentzug – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie haben. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch.