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Erbrecht in Wien: Testament, Pflichtteil und Verlassenschaft

Wir beraten Sie bei Testamenten und Pflichtteilsfragen und vertreten Sie bei Streitigkeiten im Verlassenschaftsverfahren.

Unsere Arbeitsweise

Im Erbfall geht es oft um mehrere Fragen zugleich

Nach einem Todesfall muss geklärt werden, wer erbt, ob ein Testament wirksam ist und welche Ansprüche Angehörige haben. Frühere Schenkungen und Vermögen im Ausland können die Beurteilung zusätzlich erschweren.

Wir prüfen die Unterlagen und beraten Sie zu Erbfolge, Pflichtteil und den nächsten Schritten im Verlassenschaftsverfahren. Wenn Beteiligte unterschiedliche Auffassungen haben, vertreten wir Ihre Position auch in einem streitigen Verfahren.

Für eine verlässliche Einschätzung sind letztwillige Verfügungen, Angaben zum Vermögen und der bisherige Verfahrensstand wichtig. Wir besprechen mit Ihnen, was zuerst zu klären ist.

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht
Leistungen

Unsere Begleitung im Erbfall

Wir begleiten Sie von der Gestaltung eines Testaments bis zur Klärung von Pflichtteils- und Erbrechtsstreitigkeiten.

  • Errichtung von Testamenten

    Bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres letzten Willens beraten wir Sie umfassend.

  • Verlassenschaftsverfahren

    Die Abwicklung einer Verlassenschaft begleiten wir von der ersten Meldung bis zum Abschluss.

  • Pflichtteilsansprüche

    Ihren Pflichtteilsanspruch setzen wir durch, auch wenn dem Erblasser Schenkungen zuzurechnen sind.

  • Erbrechtsstreitigkeiten

    Bei Streit über die Gültigkeit eines Testaments oder die Erbfolge vertreten wir Ihre Position.

  • Internationales Erbrecht

    Verlassenschaften mit Auslandsbezug beraten wir unter Berücksichtigung der jeweils anzuwendenden Rechtsordnung.

Unsere Stärken

Warum Mandanten uns vertrauen

Ein Testament, eine Schenkung oder eine versäumte Verfahrenshandlung kann den Erbfall prägen. Wir prüfen die Dokumente und erläutern die Folgen.

Ihre Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner im Erbrecht

Ob Sie vorsorgen oder nach einem Todesfall Ansprüche klären möchten: Wir besprechen die Unterlagen und die möglichen nächsten Schritte.

Erfolge

Einblicke in unsere Kanzleiarbeit

Ausgewählte Verfahren aus verschiedenen Rechtsgebieten zeigen, mit welchen Fragen sich unsere Kanzlei in der Praxis befasst.

Kundenmeinungen

Erfahrungen unserer Mandanten

Lesen Sie, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei erlebt haben.

bei Bewertungen

Diese und weitere Erfahrungen finden Sie auf unserem Google-Profil.

FAQ

Häufige Fragen zum Verkehrsrecht

Die wichtigsten Antworten rund um Verkehrsunfall, Schadenersatz und Führerschein – kurz und verständlich erklärt.

  • Was passiert nach einem Todesfall im Verlassenschaftsverfahren?

    Nach einem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, in dem Vermögen, Schulden und Erben festgestellt werden. Ziel des Verfahrens ist die rechtliche Übertragung des Nachlasses auf die Erben.

  • Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?

    Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere Kinder und Ehegatten beziehungsweise eingetragene Partner des Verstorbenen. Auch bei einem Testament können Pflichtteilsansprüche bestehen.

  • Kann ein Testament angefochten werden?

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Testament angefochten werden, etwa bei Formmängeln oder Zweifeln an der Testierfähigkeit. Ob eine Anfechtung Aussicht auf Erfolg hat, hängt vom Einzelfall ab.

  • Brauche ich für ein Testament einen Rechtsanwalt?

    Ein Testament kann grundsätzlich selbst errichtet werden. Um Formfehler und spätere Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich jedoch eine rechtliche Beratung bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen.

  • Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?

    Liegt kein Testament vor, kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Wer erbt, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und dem Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen.

Kontakt

Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen

Ob Verkehrsunfall, Verwaltungsstrafverfahren oder Führerscheinentzug – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie haben. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch.