Erbrecht in Wien: Testament, Pflichtteil und Verlassenschaft
Wir beraten Sie bei Testamenten und Pflichtteilsfragen und vertreten Sie bei Streitigkeiten im Verlassenschaftsverfahren.
Im Erbfall geht es oft um mehrere Fragen zugleich
Nach einem Todesfall muss geklärt werden, wer erbt, ob ein Testament wirksam ist und welche Ansprüche Angehörige haben. Frühere Schenkungen und Vermögen im Ausland können die Beurteilung zusätzlich erschweren.
Wir prüfen die Unterlagen und beraten Sie zu Erbfolge, Pflichtteil und den nächsten Schritten im Verlassenschaftsverfahren. Wenn Beteiligte unterschiedliche Auffassungen haben, vertreten wir Ihre Position auch in einem streitigen Verfahren.
Für eine verlässliche Einschätzung sind letztwillige Verfügungen, Angaben zum Vermögen und der bisherige Verfahrensstand wichtig. Wir besprechen mit Ihnen, was zuerst zu klären ist.

Unsere Begleitung im Erbfall
Wir begleiten Sie von der Gestaltung eines Testaments bis zur Klärung von Pflichtteils- und Erbrechtsstreitigkeiten.
- Errichtung von Testamenten
Bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres letzten Willens beraten wir Sie umfassend.
- Verlassenschaftsverfahren
Die Abwicklung einer Verlassenschaft begleiten wir von der ersten Meldung bis zum Abschluss.
- Pflichtteilsansprüche
Ihren Pflichtteilsanspruch setzen wir durch, auch wenn dem Erblasser Schenkungen zuzurechnen sind.
- Erbrechtsstreitigkeiten
Bei Streit über die Gültigkeit eines Testaments oder die Erbfolge vertreten wir Ihre Position.
- Internationales Erbrecht
Verlassenschaften mit Auslandsbezug beraten wir unter Berücksichtigung der jeweils anzuwendenden Rechtsordnung.
Warum Mandanten uns vertrauen
Ein Testament, eine Schenkung oder eine versäumte Verfahrenshandlung kann den Erbfall prägen. Wir prüfen die Dokumente und erläutern die Folgen.
Mehrfach beim OGH erfolgreich
Grundsatzentscheidungen des Obersten Gerichtshofs zum Erbrecht gehen mehrfach auf unsere Verfahren zurück.
Persönliche Betreuung
Wir besprechen Ihren Fall persönlich und erläutern, wer Ihre Angelegenheit in der Kanzlei betreut.
Prozessrisiken einschätzen
Wir besprechen mit Ihnen die Erfolgsaussichten, Kosten und Risiken eines möglichen Verfahrens.
Erste rechtliche Einschätzung
Wir prüfen Ihre Unterlagen und erläutern, welche nächsten Schritte in Betracht kommen.
Ihre Ansprechpartner im Erbrecht
Ob Sie vorsorgen oder nach einem Todesfall Ansprüche klären möchten: Wir besprechen die Unterlagen und die möglichen nächsten Schritte.
Dr. Stephan Duschel
Dr. Stephan Duschel berät und vertritt Mandanten bei rechtlichen Fragestellungen im Erbrecht & Verlassenschaftsabhandlungen. Dabei legt er besonderen Wert auf eine sorgfältige Prüfung der Ausgangssituation, eine verständliche rechtliche Einschätzung und die Entwicklung einer nachvollziehbaren Vorgehensweise. Ziel ist es, bestehende Handlungsmöglichkeiten frühzeitig zu erkennen und die Interessen seiner Mandanten konsequent zu vertreten.
Im persönlichen Gespräch klärt er offene Fragen und erläutert, welche rechtlichen Schritte unter Berücksichtigung der konkreten Umstände sinnvoll sein können.

Mag. Clemens Kurz
Mag. Clemens Kurz steht Mandanten bei Anliegen im Erbrecht & Verlassenschaftsabhandlungen als rechtlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Jeder Sachverhalt bringt eigene Voraussetzungen und Herausforderungen mit sich. Deshalb stehen zunächst die genaue Erfassung des Anliegens, die Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine realistische Einschätzung der weiteren Möglichkeiten im Vordergrund.
Auf dieser Grundlage bespricht er mit seinen Mandanten das weitere Vorgehen und unterstützt sie bei der Wahrung ihrer rechtlichen Interessen.

Mag. Klaus Hanten
Bei rechtlichen Fragen im Erbrecht & Verlassenschaftsabhandlungen begleitet Mag. Klaus Hanten seine Mandanten von der ersten Einschätzung bis zur weiteren rechtlichen Bearbeitung ihres Anliegens. Im Mittelpunkt stehen eine strukturierte Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt, die Berücksichtigung der individuellen Umstände und eine klare Kommunikation über Chancen, Risiken und mögliche Vorgehensweisen.
Dabei ist ihm wichtig, dass seine Mandanten die rechtliche Situation verstehen und anstehende Entscheidungen auf einer fundierten Grundlage treffen können.

Einblicke in unsere Kanzleiarbeit
Ausgewählte Verfahren aus verschiedenen Rechtsgebieten zeigen, mit welchen Fragen sich unsere Kanzlei in der Praxis befasst.
Erfahrungen unserer Mandanten
Lesen Sie, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei erlebt haben.
bei BewertungenDiese Kanzlei hat mich vertreten und ich kann sie ohne zu zögern weiterempfehlen. Die Kommunikation mit dem Büro war klar und alle Angelegenheiten rund um meinen Fall wurden professionell bearbeitet. Ich würde die Kanzlei jederzeit gerne weiterempfehlen.
Tolle Kanzlei! Rasche und unkomplizierte Kommunikation, perfekte fachliche Beratung durch Kompetenz, Erfahrung und Top-Auftreten. Ich fühle mich total aufgehoben und ideal betreut. Mag. Hanten klärt umfassend und übersichtlich über alle Optionen auf.
Ich war dieses Jahr Klient in der Kanzlei. Dabei wurde ich durch das Verfahren geführt, auf meine Verhandlung vorbereitet und konnte mich immer bei Fragen melden. Ich habe mich gut aufgehoben und verstanden gefühlt. Vielen Dank für die persönliche Begleitung.
Diese und weitere Erfahrungen finden Sie auf unserem Google-Profil.
Häufige Fragen zum Verkehrsrecht
Die wichtigsten Antworten rund um Verkehrsunfall, Schadenersatz und Führerschein – kurz und verständlich erklärt.
- Was passiert nach einem Todesfall im Verlassenschaftsverfahren?
Nach einem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, in dem Vermögen, Schulden und Erben festgestellt werden. Ziel des Verfahrens ist die rechtliche Übertragung des Nachlasses auf die Erben.
- Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?
Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere Kinder und Ehegatten beziehungsweise eingetragene Partner des Verstorbenen. Auch bei einem Testament können Pflichtteilsansprüche bestehen.
- Kann ein Testament angefochten werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Testament angefochten werden, etwa bei Formmängeln oder Zweifeln an der Testierfähigkeit. Ob eine Anfechtung Aussicht auf Erfolg hat, hängt vom Einzelfall ab.
- Brauche ich für ein Testament einen Rechtsanwalt?
Ein Testament kann grundsätzlich selbst errichtet werden. Um Formfehler und spätere Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich jedoch eine rechtliche Beratung bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen.
- Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Liegt kein Testament vor, kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Wer erbt, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und dem Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen.
Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen
Ob Verkehrsunfall, Verwaltungsstrafverfahren oder Führerscheinentzug – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie haben. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch.


