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Familienrecht in Wien: Scheidung, Unterhalt und Obsorge

Wir begleiten Sie bei einvernehmlicher und strittiger Scheidung sowie bei Fragen zu Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht.

Unsere Arbeitsweise

Bei einer Trennung mehrere Dinge zugleich klären

Mit einer Trennung ändern sich oft Wohnsituation, Finanzen und der Alltag mit den Kindern. Eine Scheidung allein beantwortet noch nicht alle Fragen zu Unterhalt, Vermögen und Obsorge.

Wir besprechen Ihre Situation und prüfen, welche Punkte einvernehmlich geregelt werden können. Wo keine Einigung möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen in gerichtlichen Verfahren.

Gerade wenn Kinder betroffen sind, kommt es auf eine Lösung an, die auch im Alltag funktioniert. Wir erläutern die rechtlichen Möglichkeiten und die Folgen der verschiedenen Vereinbarungen.

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht
Leistungen

So begleiten wir Ihre Familienangelegenheit

Wir beraten zu Scheidung, Vermögensaufteilung, Unterhalt sowie Obsorge und Kontaktrecht.

  • Scheidung

    Ob einvernehmlich oder strittig – wir begleiten Sie durch den gesamten Scheidungsprozess.

  • Aufteilung des ehelichen Vermögens

    Wir prüfen, welches Vermögen und welche Ersparnisse in die Aufteilung fallen und wie Ihre Interessen gewahrt werden können.

  • Ehegatten- und Kindesunterhalt

    Unterhaltsansprüche setzen wir durch, während aufrechter Ehe genauso wie danach.

  • Obsorge und Besuchsrecht

    Bei Obsorgestreitigkeiten und dem Kontaktrecht zum Kind vertreten wir Ihre Interessen.

  • Eheverträge

    Ein durchdachter Ehevertrag sichert Ihre Interessen bereits vor der Eheschließung ab.

Unsere Stärken

Warum Mandanten uns vertrauen

Im Familienrecht wirken Vereinbarungen oft lange nach. Wir klären, welche Regelungen zu Ihrer Situation passen und wo gerichtliche Hilfe nötig ist.

Ihre Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner im Familienrecht

Sprechen Sie mit uns über Ihre familiäre Situation. Wir klären, welche Fragen zuerst geregelt werden sollten und welche Unterlagen wichtig sind.

Erfolge

Einblicke in unsere Kanzleiarbeit

Ausgewählte Verfahren aus verschiedenen Rechtsgebieten zeigen, mit welchen Fragen sich unsere Kanzlei in der Praxis befasst.

Kundenmeinungen

Erfahrungen unserer Mandanten

Lesen Sie, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei erlebt haben.

bei Bewertungen

Diese und weitere Erfahrungen finden Sie auf unserem Google-Profil.

FAQ

Häufige Fragen zum Verkehrsrecht

Die wichtigsten Antworten rund um Verkehrsunfall, Schadenersatz und Führerschein – kurz und verständlich erklärt.

  • Wie läuft eine Scheidung in Österreich ab?

    Eine Scheidung kann einvernehmlich oder strittig erfolgen. Während bei einer einvernehmlichen Scheidung die Ehegatten wesentliche Punkte wie Obsorge, Kontaktrecht und Vermögensaufteilung gemeinsam regeln, entscheidet bei einer strittigen Scheidung das Gericht über die offenen Fragen. Eine rechtliche Beratung hilft dabei, die eigenen Rechte und Möglichkeiten frühzeitig zu kennen.

  • Wer erhält nach einer Trennung die Obsorge für gemeinsame Kinder?

    Grundsätzlich steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. In vielen Fällen bleibt die gemeinsame Obsorge auch nach einer Trennung bestehen. Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung der individuellen Familiensituation und der Interessen des Kindes.

  • Wie wird der Unterhalt nach einer Scheidung berechnet?

    Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach verschiedenen Faktoren, insbesondere nach dem Einkommen der Beteiligten sowie den persönlichen und familiären Verhältnissen. Sowohl Kindesunterhalt als auch Ehegattenunterhalt müssen individuell geprüft werden.

  • Was passiert mit Vermögen und Schulden nach der Scheidung?

    Im Zuge einer Scheidung können Vermögenswerte und Schulden zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden. Welche Vermögensbestandteile in die Aufteilung fallen und welche Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall und den jeweiligen Lebensverhältnissen ab.

  • Kann ich das Kontaktrecht durchsetzen, wenn keine Einigung möglich ist?

    Kommt es zwischen den Eltern zu keiner Einigung über den Kontakt mit dem Kind, kann das Familiengericht eine Regelung treffen. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die dem Wohl des Kindes entspricht und einen verlässlichen Kontakt zu beiden Elternteilen ermöglicht.

Kontakt

Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen

Ob Verkehrsunfall, Verwaltungsstrafverfahren oder Führerscheinentzug – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie haben. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch.