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Schadenersatz und Gewährleistung: Ansprüche in Wien

Nach einem Unfall, Behandlungsfehler oder mangelhaften Kauf prüfen wir Haftung, Schaden und mögliche Gewährleistungsansprüche.

Unsere Arbeitsweise

Schadenersatz und Gewährleistung unterscheiden

Ein Unfall verursacht Kosten, eine Behandlung verläuft anders als erwartet oder eine gekaufte Sache ist mangelhaft. Welche Ansprüche bestehen, hängt vom rechtlichen Grund des Problems und von den verfügbaren Nachweisen ab.

Wir prüfen, wer verantwortlich sein könnte, welcher Schaden entstanden ist und wie sich dieser belegen lässt. Bei Mängeln klären wir, welche vertraglichen Rechte bestehen und welche Fristen zu beachten sind.

Die Kanzlei war auch in einem Verfahren zur Haftung für Behandlungsfehler tätig. Für Ihren Fall beurteilen wir die Erfolgsaussichten anhand der konkreten Umstände und Unterlagen.

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht
Leistungen

Wo wir Ihre Ansprüche durchsetzen

Wir prüfen Haftungsgrund, Schaden, Beweise und vertragliche Rechte bei Mängeln.

  • Sachschäden und Körperverletzungen

    Nach Unfällen im privaten und beruflichen Bereich fordern wir Schadenersatz und Schmerzengeld ein.

  • Verkehrssicherungs- und Wegehalterhaftung

    Wurde eine Verkehrssicherungspflicht verletzt, machen wir daraus resultierende Ansprüche geltend.

  • Haftung von Ärzten und Beratern

    Ärztliche Behandlungsfehler sowie Berater- und Sachverständigenhaftung prüfen wir im Detail.

  • Gewährleistungsansprüche

    Vertragliche Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche setzen wir gegenüber Ihrem Vertragspartner durch.

  • Regressansprüche und Baumängel

    Regressforderungen sowie Ansprüche bei Baumängeln verfolgen wir konsequent weiter.

  • Amtshaftung und Konsumentenschutz

    Amtshaftungsfragen und Ansprüche nach dem Konsumentenschutzgesetz gehören ebenso zu unserem Alltag.

Unsere Stärken

Warum Mandanten uns vertrauen

Ob Schadenersatz oder Gewährleistung infrage kommt, ist nicht immer sofort klar. Wir prüfen die Anspruchsgrundlage und die verfügbaren Beweise.

Ihre Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner für Schadenersatz und Gewährleistung

Übermitteln Sie uns Vertrag, Rechnungen, Fotos oder medizinische Unterlagen. Wir prüfen, welche Ansprüche und Fristen relevant sein können.

Erfolge

Einblicke in unsere Kanzleiarbeit

Ausgewählte Verfahren aus verschiedenen Rechtsgebieten zeigen, mit welchen Fragen sich unsere Kanzlei in der Praxis befasst.

Kundenmeinungen

Erfahrungen unserer Mandanten

Lesen Sie, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei erlebt haben.

bei Bewertungen

Diese und weitere Erfahrungen finden Sie auf unserem Google-Profil.

FAQ

Häufige Fragen zum Verkehrsrecht

Die wichtigsten Antworten rund um Verkehrsunfall, Schadenersatz und Führerschein – kurz und verständlich erklärt.

  • Wann habe ich Anspruch auf Schadenersatz?

    Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht grundsätzlich dann, wenn Ihnen durch das rechtswidrige und schuldhafte Verhalten einer anderen Person ein Schaden entstanden ist. Ob und in welchem Umfang Ansprüche geltend gemacht werden können, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schadenersatz und Gewährleistung?

    Die Gewährleistung betrifft Mängel, die bereits bei der Übergabe einer Sache vorhanden waren. Schadenersatz setzt hingegen einen entstandenen Schaden und in der Regel ein Verschulden des Verursachers voraus. Welche Ansprüche bestehen, muss jeweils gesondert geprüft werden.

  • Wie lange kann ich Gewährleistungsansprüche geltend machen?

    Für bewegliche Sachen gilt grundsätzlich eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe. Bei unbeweglichen Sachen gelten längere Fristen. Eine rechtzeitige Prüfung möglicher Ansprüche ist daher empfehlenswert.

  • Welche Ansprüche habe ich bei mangelhaften Leistungen oder Produkten?

    Je nach Sachverhalt können Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Vertragsauflösung in Betracht kommen. Welche Rechte im konkreten Fall bestehen, hängt von Art und Umfang des Mangels ab.

  • Kann ich auch Schmerzengeld verlangen?

    Ja. Wer durch das Verhalten einer anderen Person körperlich oder gesundheitlich beeinträchtigt wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schmerzengeld haben. Die Höhe richtet sich nach den konkreten Auswirkungen der Verletzung.

Kontakt

Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen

Ob Verkehrsunfall, Verwaltungsstrafverfahren oder Führerscheinentzug – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie haben. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch.