Schadenersatz und Gewährleistung: Ansprüche in Wien
Nach einem Unfall, Behandlungsfehler oder mangelhaften Kauf prüfen wir Haftung, Schaden und mögliche Gewährleistungsansprüche.
Schadenersatz und Gewährleistung unterscheiden
Ein Unfall verursacht Kosten, eine Behandlung verläuft anders als erwartet oder eine gekaufte Sache ist mangelhaft. Welche Ansprüche bestehen, hängt vom rechtlichen Grund des Problems und von den verfügbaren Nachweisen ab.
Wir prüfen, wer verantwortlich sein könnte, welcher Schaden entstanden ist und wie sich dieser belegen lässt. Bei Mängeln klären wir, welche vertraglichen Rechte bestehen und welche Fristen zu beachten sind.
Die Kanzlei war auch in einem Verfahren zur Haftung für Behandlungsfehler tätig. Für Ihren Fall beurteilen wir die Erfolgsaussichten anhand der konkreten Umstände und Unterlagen.

Wo wir Ihre Ansprüche durchsetzen
Wir prüfen Haftungsgrund, Schaden, Beweise und vertragliche Rechte bei Mängeln.
- Sachschäden und Körperverletzungen
Nach Unfällen im privaten und beruflichen Bereich fordern wir Schadenersatz und Schmerzengeld ein.
- Verkehrssicherungs- und Wegehalterhaftung
Wurde eine Verkehrssicherungspflicht verletzt, machen wir daraus resultierende Ansprüche geltend.
- Haftung von Ärzten und Beratern
Ärztliche Behandlungsfehler sowie Berater- und Sachverständigenhaftung prüfen wir im Detail.
- Gewährleistungsansprüche
Vertragliche Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche setzen wir gegenüber Ihrem Vertragspartner durch.
- Regressansprüche und Baumängel
Regressforderungen sowie Ansprüche bei Baumängeln verfolgen wir konsequent weiter.
- Amtshaftung und Konsumentenschutz
Amtshaftungsfragen und Ansprüche nach dem Konsumentenschutzgesetz gehören ebenso zu unserem Alltag.
Warum Mandanten uns vertrauen
Ob Schadenersatz oder Gewährleistung infrage kommt, ist nicht immer sofort klar. Wir prüfen die Anspruchsgrundlage und die verfügbaren Beweise.
Richtungsweisend beim OGH
Eine von uns erstrittene Entscheidung prägt bis heute die Rechtsprechung zur Haftung für grobe Behandlungsfehler.
Persönliche Betreuung
Wir besprechen Ihren Fall persönlich und erläutern, wer Ihre Angelegenheit in der Kanzlei betreut.
Prozessrisiken einschätzen
Wir besprechen mit Ihnen die Erfolgsaussichten, Kosten und Risiken eines möglichen Verfahrens.
Erste rechtliche Einschätzung
Wir prüfen Ihre Unterlagen und erläutern, welche nächsten Schritte in Betracht kommen.
Ihre Ansprechpartner für Schadenersatz und Gewährleistung
Übermitteln Sie uns Vertrag, Rechnungen, Fotos oder medizinische Unterlagen. Wir prüfen, welche Ansprüche und Fristen relevant sein können.
Dr. Stephan Duschel
Dr. Stephan Duschel berät und vertritt Mandanten bei rechtlichen Fragestellungen im Schadenersatz & Gewährleistung. Dabei legt er besonderen Wert auf eine sorgfältige Prüfung der Ausgangssituation, eine verständliche rechtliche Einschätzung und die Entwicklung einer nachvollziehbaren Vorgehensweise. Ziel ist es, bestehende Handlungsmöglichkeiten frühzeitig zu erkennen und die Interessen seiner Mandanten konsequent zu vertreten.
Im persönlichen Gespräch klärt er offene Fragen und erläutert, welche rechtlichen Schritte unter Berücksichtigung der konkreten Umstände sinnvoll sein können.

Mag. Clemens Kurz
Mag. Clemens Kurz steht Mandanten bei Anliegen im Schadenersatz & Gewährleistung als rechtlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Jeder Sachverhalt bringt eigene Voraussetzungen und Herausforderungen mit sich. Deshalb stehen zunächst die genaue Erfassung des Anliegens, die Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine realistische Einschätzung der weiteren Möglichkeiten im Vordergrund.
Auf dieser Grundlage bespricht er mit seinen Mandanten das weitere Vorgehen und unterstützt sie bei der Wahrung ihrer rechtlichen Interessen.

Mag. Klaus Hanten
Bei rechtlichen Fragen im Schadenersatz & Gewährleistung begleitet Mag. Klaus Hanten seine Mandanten von der ersten Einschätzung bis zur weiteren rechtlichen Bearbeitung ihres Anliegens. Im Mittelpunkt stehen eine strukturierte Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt, die Berücksichtigung der individuellen Umstände und eine klare Kommunikation über Chancen, Risiken und mögliche Vorgehensweisen.
Dabei ist ihm wichtig, dass seine Mandanten die rechtliche Situation verstehen und anstehende Entscheidungen auf einer fundierten Grundlage treffen können.

Einblicke in unsere Kanzleiarbeit
Ausgewählte Verfahren aus verschiedenen Rechtsgebieten zeigen, mit welchen Fragen sich unsere Kanzlei in der Praxis befasst.
Erfahrungen unserer Mandanten
Lesen Sie, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei erlebt haben.
bei BewertungenDiese Kanzlei hat mich vertreten und ich kann sie ohne zu zögern weiterempfehlen. Die Kommunikation mit dem Büro war klar und alle Angelegenheiten rund um meinen Fall wurden professionell bearbeitet. Ich würde die Kanzlei jederzeit gerne weiterempfehlen.
Tolle Kanzlei! Rasche und unkomplizierte Kommunikation, perfekte fachliche Beratung durch Kompetenz, Erfahrung und Top-Auftreten. Ich fühle mich total aufgehoben und ideal betreut. Mag. Hanten klärt umfassend und übersichtlich über alle Optionen auf.
Ich war dieses Jahr Klient in der Kanzlei. Dabei wurde ich durch das Verfahren geführt, auf meine Verhandlung vorbereitet und konnte mich immer bei Fragen melden. Ich habe mich gut aufgehoben und verstanden gefühlt. Vielen Dank für die persönliche Begleitung.
Diese und weitere Erfahrungen finden Sie auf unserem Google-Profil.
Häufige Fragen zum Verkehrsrecht
Die wichtigsten Antworten rund um Verkehrsunfall, Schadenersatz und Führerschein – kurz und verständlich erklärt.
- Wann habe ich Anspruch auf Schadenersatz?
Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht grundsätzlich dann, wenn Ihnen durch das rechtswidrige und schuldhafte Verhalten einer anderen Person ein Schaden entstanden ist. Ob und in welchem Umfang Ansprüche geltend gemacht werden können, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
- Was ist der Unterschied zwischen Schadenersatz und Gewährleistung?
Die Gewährleistung betrifft Mängel, die bereits bei der Übergabe einer Sache vorhanden waren. Schadenersatz setzt hingegen einen entstandenen Schaden und in der Regel ein Verschulden des Verursachers voraus. Welche Ansprüche bestehen, muss jeweils gesondert geprüft werden.
- Wie lange kann ich Gewährleistungsansprüche geltend machen?
Für bewegliche Sachen gilt grundsätzlich eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe. Bei unbeweglichen Sachen gelten längere Fristen. Eine rechtzeitige Prüfung möglicher Ansprüche ist daher empfehlenswert.
- Welche Ansprüche habe ich bei mangelhaften Leistungen oder Produkten?
Je nach Sachverhalt können Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Vertragsauflösung in Betracht kommen. Welche Rechte im konkreten Fall bestehen, hängt von Art und Umfang des Mangels ab.
- Kann ich auch Schmerzengeld verlangen?
Ja. Wer durch das Verhalten einer anderen Person körperlich oder gesundheitlich beeinträchtigt wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schmerzengeld haben. Die Höhe richtet sich nach den konkreten Auswirkungen der Verletzung.
Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen
Ob Verkehrsunfall, Verwaltungsstrafverfahren oder Führerscheinentzug – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie haben. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch.


