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Mietrecht in Wien: Mietzins, Kündigung und Mängel

Wir beraten Mieter und Vermieter bei Mietzinsfragen, Aufkündigungen, Betriebskosten und Mängeln an Wohnung oder Geschäftslokal.

Unsere Arbeitsweise

Wenn der Mietvertrag Fragen offenlässt

Eine Aufkündigung steht im Raum, die Betriebskostenabrechnung ist unklar oder Schimmel macht eine Wohnung schwer nutzbar. Für die rechtliche Beurteilung kommt es auf Vertrag, Mietobjekt und die jeweils anwendbaren Regeln an.

Wir prüfen die Unterlagen, beraten Mieter und Vermieter und vertreten ihre Interessen bei Verhandlungen und in Verfahren. Auch Fragen des Wohnungseigentums und der Übernahme einer Liegenschaft können damit zusammenhängen.

Die Kanzlei war mit mietrechtlichen Streitigkeiten auch vor Höchstgerichten befasst. Im Einzelfall besprechen wir zunächst, welche Ansprüche sich tatsächlich belegen lassen.

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht
Leistungen

Unser Beitrag zu Ihrem Mietverhältnis

Ob Mietzins, Betriebskosten oder Schimmel: Wir prüfen Vertrag, Belege und die Rechtslage im konkreten Mietverhältnis.

  • Aufkündigung und Befristung

    Wie zulässig eine Aufkündigung oder eine vereinbarte Befristung tatsächlich ist, prüfen wir im Detail.

  • Mietzins und Betriebskosten

    Die Angemessenheit des Hauptmietzinses und die Betriebskostenabrechnung nehmen wir genau unter die Lupe.

  • Mängel am Mietobjekt

    Bei nachhaltiger Schimmelbildung fordern wir die Sanierung durch den verantwortlichen Vermieter ein.

  • Wohnungseigentum und Bauträgerverträge

    Wohnungseigentumsverträge prüfen und ändern wir und begleiten Sie bei aufgetretenen Baumängeln.

  • Ablösestreitigkeiten

    Bei Ablösestreitigkeiten in Miet- und Genossenschaftswohnungen vertreten wir Ihre Position.

  • Nachbarrecht

    Auch bei Konflikten mit Nachbarn, etwa wegen Lärmerregung, stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Unsere Stärken

Warum Mandanten uns vertrauen

Im Mietrecht entscheiden Vertrag, Art des Objekts und die Umstände des Falls. Wir prüfen die Grundlagen, bevor Ansprüche erhoben oder abgewehrt werden.

Ihre Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner im Miet- und Wohnrecht

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und übermitteln Sie Mietvertrag, Abrechnung oder Kündigung. Wir prüfen die rechtlichen Möglichkeiten.

Erfolge

Einblicke in unsere Kanzleiarbeit

Ausgewählte Verfahren aus verschiedenen Rechtsgebieten zeigen, mit welchen Fragen sich unsere Kanzlei in der Praxis befasst.

Kundenmeinungen

Erfahrungen unserer Mandanten

Lesen Sie, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei erlebt haben.

bei Bewertungen

Diese und weitere Erfahrungen finden Sie auf unserem Google-Profil.

FAQ

Häufige Fragen zum Verkehrsrecht

Die wichtigsten Antworten rund um Verkehrsunfall, Schadenersatz und Führerschein – kurz und verständlich erklärt.

  • Wann darf ein Mietvertrag gekündigt werden?

    Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Mietvertrag gekündigt werden kann, hängt von der Art des Mietverhältnisses und den gesetzlichen Bestimmungen ab. Nicht jede Kündigung ist automatisch wirksam.

  • Was kann ich gegen eine Mietzinserhöhung tun?

    Ob eine Mietzinserhöhung zulässig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine rechtliche Prüfung kann klären, ob die Erhöhung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

  • Wer muss für Schäden in der Wohnung aufkommen?

    Die Kostentragung hängt davon ab, wodurch der Schaden verursacht wurde und ob es sich um Erhaltungsarbeiten oder gewöhnliche Abnutzung handelt. Die konkrete Rechtslage sollte im Einzelfall geprüft werden.

  • Kann ich mich gegen eine Kündigung des Mietvertrags wehren?

    Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Kündigung angefochten oder gerichtlich überprüft werden. Dabei sind häufig kurze Fristen zu beachten.

  • Welche Rechte haben Wohnungseigentümer?

    Wohnungseigentümer verfügen über zahlreiche Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung und Verwaltung ihrer Liegenschaft. Bei Streitigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft kann rechtliche Unterstützung hilfreich sein.

Kontakt

Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen

Ob Verkehrsunfall, Verwaltungsstrafverfahren oder Führerscheinentzug – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie haben. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch.